Da man die Lebenskraft an sich nicht sehen, oder ihre Verstimmung unmittelbar wahrnehmen kann, muss die genaue Art der Verstimmung der Lebenskraft im Krankheitsfall indirekt ermittelt werden.
Dies geschieht ähnlich wie in einem Kriminalfall, wo aus dem Fingerabdruck auf den Täter geschlossen wird. Da die Verstimmung der Lebenskraft Symtpome (in Körper, Geist und/oder Seele) erzeugt, d.h. Abweichungen vom ideal gesunden Zustand, kann aus der Gesamtheit der Symptomenkombination auf die Art der Verstimmung der Lebenskraft (auf den Programmfehler) rückgeschlossen werden. Gesucht wird also ein homöopathisches Arzneimittel, das in der sogenannten Arzneiprüfung beim gesunden Menschen eine ganz ähnliche Symptomenkombination (durch absichtliche, vorübergehende Verstimmung der Lebenskraft) erzeugen kann, wie die beim Patienten durch krankhafte Verstimmung der Lebenskraft vorhandene.
Dies bedeutet: dasjenige "geistartig gemachte" homöopathische Arzneimittel, das durch seine Arzneikraft (auf der Informationsebene) eine ganz ähnliche Verstimmung der Lebenskraft erzeugen kann, wie die beim Kranken vorhandene, ist zugleich die Diagnose der Art der Verstimmung der Lebenskraft und das dafür (momentan) passendste Heilmittel.
Das passende homöopathische Arzneimittel kann dank großer Ähnlichkeit seiner (informativen) Arzneikraft mit dem Fehler in der Lebenskraft des Patienten, mit dessen Lebenskraft in Resonanz treten und eine Löschung des Fehlers in der Lebenskraft bewirken, so ähnlich wie auch in der Physik eine Welle gleicher Amplitude und Frequenz, wenn sie gegenphasig aufgelagert wird, eine andere Welle löschen kann.